Dachverband der Geowissenschaften

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Ja zu Geologiedatengesetz

Der Bundeswirtschaftsausschuss hat sich für das geplante Geologiedatengesetz ausgesprochen, mit dem die Bundesregierung zu einer Grundlage für die Atom-Endlagersuche in Deutschland beitragen will. Nur einen Tag später wird es vom Bundestag beschlossen.

Die Abgeordneten stimmten in der Sitzung des Bundeswirtschaftsausschusses am 22. April mehrheitlich für die Annahme des Gesetzentwurfs (19/17285) in geänderter Fassung. Mit dem Gesetz soll die Übermittlung geologischer Daten auf eine neue Grundlage gestellt werden. Es soll das bisherige Lagerstättengesetz ablösen und verschiedene Datenarten kategorisieren, an die sowohl die Vorschriften zur Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden als auch die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung dieser Daten anknüpfen. Da die Staatlichen Geologischen Dienste bereits über einen enormen Bestand kommerziell erhobener Daten verfügten, erstrecke sich das Gesetz auch auf diese Altdatenbestände, heißt es in der Vorlage. Das Thema spielt eine entscheidende Rolle für die Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von Atommüll.

Abgeordnete von CDU/CSU und SPD wiesen in der Aussprache vor allem auf Änderungen hin, die ihrer Meinung nach eine Balance zwischen den wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und einer größtmöglichen Datentransparenz schafften. Es gehe um einen Ausgleich zwischen Eigentumsinteressen der Unternehmen, dem damit verbundenen Schutz wirtschaftlicher Daten und der nötigen Datenkenntnis im Zuge einer Atommüll-Endlagersuche, hieß es. Vorgesehen ist dem Änderungsantrag zufolge ein Datenraum, der für einen Kreis von Experten zugänglich sein soll. Diese sollen "die Inhalte dieser Daten, ihre richtige Verwendung und Beurteilung stellvertretend für die Öffentlichkeit prüfen und der Öffentlichkeit ihre Auffassung hierzu vermitteln".

Die Opposition kritisierte Gesetz und ergänzende Kompromisse, wenngleich mit zum Teil entgegengesetzter Stoßrichtung. Der AfD-Fraktion gehen die Eingriffe in die Unternehmensrechte zu weit, sie zweifelte die Verfassungskonformität an. Der FDP zufolge herrscht ebenfalls kein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Eigentumsinteresse, die Fraktion möchte mehr Einschränkungen bei den zu veröffentlichenden Daten. Die Linksfraktion hingegen fordert mehr Transparenz. Alle Daten, die für die Entscheidung über ein Endlager nötig seien, müssten öffentlich gemacht werden. In eine ähnliche Richtung argumentierte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Menschen müssten die Möglichkeit haben nachzuvollziehen, wie die Entscheidung für einen Standort zustande komme.

Quelle: heute im Bundestag (hib), 22.04.2020